Selbstverständlich übernimmt die Kanzlei für Sie auch die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung sowie Beratungen in anderweitig zivilrechtlichen Angelegenheiten, wie z.B. die Geltendmachung offener Zahlungsforderungen oder die Geltendmachung bzw. Abwehr von Gewährleistungsansprüchen aus z.B. Gebrauchtwagen(ver-)käufen, Werkverträgen etc.
Sollten Sie Fragen haben, ob Ihr Anliegen in den Tätigkeitsbereich der Kanzlei Blees fällt, rufen Sie einfach unverbindlich an oder richten Sie eine unverbindliche E-Mail-Anfrage an die Kanzlei.